Ihr Recht in guten Händen. Im Siegerland und online.

Steffen Reppel, Rechtsanwalt. Beantworten Sie ein paar kurze Fragen und sichern Sie sich Ihre kostenlose Ersteinschätzung, meist noch am selben Tag.

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2 Standorte

Siegen und Netphen

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Fester Kontakt

von Anfang bis Ende

Wobei wir Sie unterstützen

Wählen Sie Ihr Anliegen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

Arbeitsrecht

Kündigungsschutz, Abfindung und Aufhebungsvertrag. Wir vertreten Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber.

Verkehrsrecht

Unfallregulierung, Bußgeldbescheid und Fahrverbot. Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen durch.

Familienrecht

Trennung, Scheidung, Unterhalt und Umgangsrecht. Mit Fingerspitzengefühl und klarer Strategie.

Baurecht

Öffentliches und privates Baurecht, Architektenrecht und Streit am Bau.

Erbrecht

Testament, Pflichtteil und Erbauseinandersetzung. Vorausschauend regeln statt später streiten.

Forderungseinzug

Offene Rechnungen eintreiben, vom Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.

Eine Kanzlei, die erreichbar ist

Viele Mandanten kommen zu uns, weil sie woanders tagelang auf einen Rückruf gewartet haben. Bei uns sprechen Sie direkt mit Steffen Reppel, ohne Warteschleife und ohne Fachchinesisch.

In drei Schritten zur Lösung

Unkompliziert und transparent, vom ersten Kontakt bis zum Ergebnis.

1

Anliegen schildern

Ein paar kurze Fragen beantworten oder direkt anrufen. Ein paar Sätze reichen für den Anfang.

2

Kostenlose Ersteinschätzung

Im Termin sagen wir Ihnen, wie Ihre Chancen stehen und was es kostet.

3

Wir handeln für Sie

Nach Ihrer Freigabe übernehmen wir und halten Sie bei jedem wichtigen Schritt auf dem Laufenden.

Steffen Reppel

Rechtsanwalt

Gemeinsam mit meinen Kollegen berate ich Mandantinnen und Mandanten aus dem Siegerland und bundesweit. Wir verstehen uns als Kanzlei für Mittelstand, Handwerk und Familie, mit Schwerpunkt im Zivilrecht, vom Arbeitsrecht über Erb- und Familienrecht bis zum Bau- und Mietrecht.

Mein Anspruch ist eine ehrliche Einschätzung von Anfang an. Wenn sich ein Verfahren nicht lohnt, sage ich Ihnen das. Wenn doch, setze ich mich mit voller Kraft für Sie ein.

Häufige Fragen

Kurz und klar beantwortet.
Was kostet die Ersteinschätzung?

Die erste Einschätzung Ihres Anliegens ist kostenlos und unverbindlich. Bevor wir für Sie tätig werden, nennen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten.

Wie schnell melden Sie sich?

In der Regel noch am selben oder am nächsten Werktag. Bei laufenden Fristen bevorzugt.

Muss ich dafür in die Kanzlei kommen?

Nein. Wir besprechen Ihr Anliegen gern auch am Telefon oder per Video. Unterlagen können Sie bequem online senden.

Kontakt

Schildern Sie uns Ihr Anliegen

Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Im Anschluss können Sie direkt einen Termin für Ihre kostenlose Ersteinschätzung wählen.

Ihre Angaben behandeln wir vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Ihre Anfrage.